Ist eine Reise nach Baden-Württemberg in unser Monteur Home Obermarchtal aktuell möglich?
Bund und Länder haben sich am 28. Oktober auf weitere strenge Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens verständigt, die ab 2. November bundesweit gültig sind.
Folgende Regelungen gelten ab 2. November im Einzelnen:
Detaillierte Informationen zu diesen und weiteren Maßnahmen gibt es bei der Landesregierung.
Reisende aus internationalen Risikogebieten sind weiterhin verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis (negativer Coronatest) vorzulegen - Corona-Verordnung Einreisequarantäne
Außerdem gelten in Baden-Württemberg ab 2. November zusätzliche Einschränkungen beim Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum, bei Veranstaltungen und Ansammlungen (gemäß § 2, 3 und 9 Corona-Verordnung):
Generell wird die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen von 1,5 Metern empfohlen. Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden. Ausnahmen gelten z.B. für Ansammlungen (siehe unten).
Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus in folgenden Bereichen eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht: